Aus dem InhaltVorwort
Univ.-Prof. DDr. Gerald Schöpfer
Der steirische Seniorenreport
Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung in der Steiermark und die Konsequenzen
Steirische Pflegeheime:
Der ältere Mensch und die Mobilität
Trotz Wende am Arbeitsmarkt
Geld ist nicht alles ... Ältere Flüchtlinge leiden besonders Die „ganzheitliche“ Information für Senioren
Institutionen, Initiativen, Ansprechpartner, Telefonnummern
„Altwerden in der Steiermark: Organisierte Nachbarschaftshilfe Orthopädie: Wichtiger Faktor der Altersmedizin Die Pflege älterer Menschen und Hilfe zur Selbsthilfe
Zur Lage älterer Menschen Von der Angst vor dem EURO bis zur mangelnden Nahversorgung ... Dr. Erika Horn – Pionierin der Altenarbeit in der Steiermark Dr. Rosemarie Kurz – Engagierte Verfechterin des Unruhestandes
Wohnen im Alter:
Mag. Michaela Loidl Graz ehrt Ritter von Gadolla, den Retter der Stadt Gotha
20 Jahre Karl Kummer-Institut für Sozialpolitik und Sozialreform in der Steiermark
Weltausstellung 2000 in Hannover
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Steirische Pflegeheime:
Ein Zuhause für 7.000 SeniorenDie Steiermark ist derzeit mit Pflegebetten recht gut versorgt: In etwa 150 Pflegeheimen, von denen 90 privat oder karitativ und 60 von der öffentlichen Hand (Gemeinden, Land, Sozialhilfeverbände) betrieben werden, gibt es ca. 7.000 Pflegebetten. Dr. Günter Feeberger und Gabriele Holzer von der zuständigen Abteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung verweisen darauf, dass damit bereits die für das Jahr 2010 errechneten „Sollziffern“ (Prognose des Bedarfs- und Entwicklungsplanes aus 1997) erfüllt sind.Die Pflegeheime haben nicht nur eine notwendige soziale Funktion, sie sind auch ein wichtiger Wirtschaftskörper in der Steiermark: Der junge Betriebswirt Jürgen Spari errechnete in seiner Studie, dass sie mit einem Personalstand von über 3.500 Personen einen beachtlichen jährlichen Umsatz von etwa 2 Milliarden Schilling erwirtschaften. Bei den Pflegeheimen hat es in der Steiermark in den letzten Jahren ganz erhebliche Verbesserungen gegeben. So gab es unter den Heimen seinerzeit auch einige „schwarze“ Schafe, die mitunter Anlass zu Beschwerden boten. Es gab aber auch nur wenige Vorschriften für die Errichtung und den Betrieb von Pflegeheimen - neben der Gastgewerbekonzession war lediglich eine einzige Pflegeperson vorgeschrieben. Nun gibt es durch das Steiermärkische Pflegeheimgesetz aus 1994 eine sehr klare Basis für alle Pflegeheime, in denen mehr als vier Personen betreut werden, die ein Pflegegeld beziehen. So sind sehr genau die baulichen, technischen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen für die Pflegeheime umrissen und die Erfüllung dieser Auflagen wird im Bewilligungsverfahren beurteilt.
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