Aus dem InhaltVorwort
Landesjägermeister DI Heinz Gach
Mag. Karl Sirowatka
Streitgespräch
Landesjägermeister DI Heinz Gach
Mag. Karl Sirowatka
Landesjägermeister DI Heinz Gach
DI Dr. Andreas Kranz
Landesjägermeister DI Heinz Gach
Landesjägermeister DI Heinz Gach
"Der Anblick"-Chefredakteur
Sigrid Schutti
Mag. Karl Sirowatka
Interview mit Johann Kölbl
Bezirksjägermeister Obersenatsrat Dr.
DI Dr. Andreas Kranz
Pfarrer Franz Raggam
DI Dr. Andreas Kranz
Ferdinand Raimund
"Der Anblick"-Chefredakteur
Mag. Michael Hlatky
Mag. Karl Sirowatka
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Suppan
Tipps für jedermann
Prof. Max Mayr
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Mantl
Gerald Gölles
"herbst"-Präsident Kurt Jungwirth
Prof. Max Mayr quergelesen - quergelesen - quergelesen
Prof. Max Mayr
Im Blickpunkt 2001 Echo zur Ausgabe 3-4/2000 "Graz im Aufwind"
Prof. Max Mayr Neubau der Synagoge - Dreimal 9. November
Prof. Max Mayr
Vorschau
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Jagdrecht, Jagdkarte, Jagdhunde, Jagdwaffen
Heinz Gach Der große und bis heute gültige Einschnitt ins Jagdrecht wurde als Folge der Ereignisse des Jahres 1848 vom jungen Kaiser Franz Joseph I. im Jahre 1849 gesetzt. Er hob mittels eines Patents sämtliche Jagdrechte auf fremdem Eigentum auf und band das Jagdrecht an das Eigentum von Grund und Boden. Wer mehr als 200 Joch zusammenhängenden Grund sein Eigen nannte, durfte es als Eigenjagdrecht ausüben, alle kleineren Grundstücke wurden in der Gemeindejagd zusammengefasst und waren zu verpachten.Diese Rechtslage ist bis heute gültig, ja selbst die 115 ha Mindestgröße für eine Eigenjagd in der Steiermark heute resultieren aus der Umrechnung dieser 200 Joch. Es gibt in der Steiermark 2617 Jagdreviere in einem Gesamtausmaß von über 1,6 Millionen ha. Von diesen Revieren sind 1065 Gemeindejagden und 1552 Eigenjagden. Von den letzteren sind 344 verpachtet, 31 davon an Ausländer. Um auf die Jagd gehen zu dürfen, bedarf es der Jagdkarte. Mit einer gültigen Jagdkarte hat man die Berechtigung, die Jagd in der Steiermark auszuüben, erworben. Die tatsächliche Jagdmöglichkeit draußen im Revier ist mit dem Lösen der Jagdkarte allerdings noch nicht verbunden. Dazu bedarf es entweder einer Eigenjagd, einer Einladung durch einen Jagdberechtigten oder der Pachtung einer Eigen- oder Gemeindejagd.
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