Aus dem InhaltVorwort
Landesamtsdirektor Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger
Dr. Benita Ferrero-Waldner
Vizekanzler a. D. Dr. Erhard Busek
Landeshauptmann Waltraud Klasnic
Dr. Wolfgang Streitenberger
Stimmen aus Ost und West
Prof. Kurt Jungwirth
Univ.-Prof. Dr. Gerhart Wielinger
Landesrat DI Herbert Paierl
Mag. Michael Jungwirth
Univ.-Prof. DDr. Gerald Schöpfer
Hofrätin Dr. Elisabeth Chibidziura
Prof. Kurt Jungwirth
Anerkennung von Günter Verheugen
Univ.-Prof. Dr. Reinhard Rack
Dr. Erhard Busek quergelesen - quergelesen - quergelesen
Dr. Michael Mayer-Rieckh
Dr. Heinz Rabussay
Präsident Ök.-Rat Gerhard Wlodkowski
Dr. Heribert Schwarzbauer
Max Mayr
Willibald Richter
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Europa der Bürger - was ist das?
Wolfgang Streitenberger Die Frage, was denn das Europa der Bürger sei, muss in zwei Teilen beantwortet werden; mit einem Pflicht- und einem Kürprogramm.Zuerst zur Pflicht. Das Recht bei Kommunal- und Europawahlen zu wählen, das Recht auf diplomatischen und konsularischen Beistand, das Petitionsrecht, der europäische Bürgerbeauftragte und das Recht auf Freizügigkeit - alles alte Hüte und Selbstverständlichkeiten. Als wär's schon immer so gewesen, fahren wir von Graz ohne Grenzkontrolle in die Provence. Damit der Bürger Europas all die Vorteile dieses Europas auch wirklich nutzen kann, gibt es ein breit gefächertes Informationsprogramm (http://citizens.eu.int/). Das Recht auf Freizügigkeit gehört in den Kanon der vier Grundfreiheiten der Gemeinschaft und bildet Ausgangspunkt und Kernbestandteil europäischer Integration überhaupt. Die Unionsbürgerschaft, die durch den Vertrag von Maastricht eingeführt und mit dem Vertrag von Amsterdam vertieft wurde, gewährt politische Teilhaberrechte und ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft. Dennoch haben diese Rechte die europäische Integration erst in beschränktem Ausmaß in den Herzen und Köpfen der Bürger verankert. Spätestens mit der Einführung der Unionsbürgerschaft wird das Bemühen der Union erkennbar, über den engen wirtschaftlichen Kontext hinaus den Menschen und seine Interessen in den Mittelpunkt der europäischen Integration zu stellen. Die europäischen Institutionen haben die Einhaltung der Grundrechte als wesentlichen Teil des europäischen Rechts anerkannt und den Bürgern Rechte eingeräumt, die aus der Freizügigkeit und dem freien Verkehr von Kapital, Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union abgeleitet sind.
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