Aus dem InhaltVorwort
a.o. Univ.-Prof. Dr. Helmut Kuzmics
Univ.-Prof. Dr. Peter Schick
Univ.-Prof. Dr. Dr. Gerald Schöpfer
Univ.-Prof. Mag. Dr. Rudolf Muhr
Max Mayr
Mag. Gerhard Winkler Wenn die Gewalt regiert. Dokumentarfotos Hainburger Au und Opernballdemonstration
Helga Bernhart
Dr. Horst Lattinger
Franz Küberl
Hans Küng
Dr. Andreas Schnider
Univ.-Prof. Dr. Rudolf Egger
Kurt Jungwirth
Univ.-Prof. DDr. Gerald Schöpfer
Farbteil
Univ.-Prof. Dr. Helmut Seel
Dr. Roland Steidl Landesrat Gerhard Hirschmann über Konturen der neuen Kulturpolitik. Ein Interview Landeszeughaus auf CD-ROM und Steirische Singwoche auf Schloss St. Martin
Heribert Schwarzbauer Johannes Koren über Gerhard Moswitzer
Prof. Dr. Peter Teibenbacher
Max Mayr
Max Mayr Modellgemeinde Markt Hartmannsdorf Die Mur - Fluss des Jahres 2001 Ein Bach fließt über den Tummelplatz Die Erhellung der Vergangenheit Quergelesen
Elisabeth Färber Treffpunkt Grazer Künstlerhaus Gleisdorf und Weiz stehen unter Strom
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Das Strafrecht als Instrument der Konfliktregelung
Peter Schick
I. Das Bild des "Strafrechts" in der öffentlichen Meinung Das "Strafrecht" (die Strafgesetze und deren Anwendung) hat in der öffentlichen Meinung einen - vorsichtig ausgedrückt - ambivalenten Stellenwert: a) Mit jeder neuen Bedrohung unseres friedlichen, gedeihlichen Zusammenlebens, mit jeder Steigerung alter Bedrohungspotenziale wird - aufgebauscht von einseitigen, unreflektierten Medienkampagnen - der "Ruf nach dem Strafrecht" laut.
Die Kriminalisierungswelle steigt an. Das ursprünglich repressiv und präventiv gedachte gerichtliche Strafrecht wird zur Gefahrenabwehrinstanz gemacht. Das Strafrecht als "Büttel" der Sicherheitspolizei? b) Andererseits erkennt die öffentliche Meinung sehr klar die relative Hilflosigkeit des Strafrechts in seiner Anwendung. Strafen und Maßnahmen (vollends deren Vollzug) sind insuffizient; die Verbrechensraten sinken nicht; die Rückfallshäufigkeit bleibt konstant. Allenthalben ertönt der "Ruf nach Abschaffung des Strafrechts" (Abolitionisten) oder nach "Ersetzung des Strafrechts durch etwas Besseres, Zweckmäßigeres". Aber, so ein bedeutender deutscher Strafrechtslehrer - P. Bockelmann, "gibt es etwas Besseres? Es gibt nur Anderes und auch das ist zumeist nichts Neues". II. Rechtsgüterschutz, Repressiv- und Präventivaufgaben Gesellschaftliches Zusammenleben erzeugt Reibungspunkte. Die Freiheit des Einzelnen stößt an die Grenzen der Freiheit der Anderen. Manche Menschen verspüren die sich in Gemeinschaften entwickelnden lebendigen Verhaltensregeln als Zwang, der ihre individuelle Freiheit einschränkt.
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