| Kinderkrippen
sind übervoll
Wenn sich junge Leute
an den Ratschlag von Ministerin Gehrer halten und nicht von Disco zu Disco
tingeln und die so gewonnene Zeit nutzen, um sich ernsthaft zu vermehren,
dann bekommen sie nicht nur ein Kind, sondern auch das folgende Problem:
Wohin mit einem Kleinkind, wenn die Eltern berufstätig sind und die
Mutter bereits nach einer kurzen Karenz wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren
will?
Derzeit lief bereits die Anmeldephase für die Plätze in den
Kinderkrippen für den heurigen Herbst. Die Situation ist dadurch
gekennzeichnet, dass beispielsweise in Graz sämtliche Plätze
heillos überbucht sind. Nur ein Bruchteil der Eltern, die sich bei
einer Krippe vormerken haben lassen, haben tatsächlich einen Platz
ergattert.
Wer nicht das Glück hat, in der Familie – etwa in Form einer
sich aufopfernden Großmutter – Unterstützung zu finden,
hat es schwer. Was macht beispielsweise eine allein erziehende Mutter,
die wieder ins Berufsleben will, aber dieses Problem nicht lösen
kann?
Im weiblichen Berufsalltag gibt es auch noch viele weitere Probleme, die
durch eine verbesserte Infrastruktur mit vermehrten Kinderkrippen und
Kindergärten lösbar wären: Wie sieht es mit den Kinderbetreuungsmöglichkeiten
für jene Mütter aus, die Teilzeitarbeitsplätze haben und
zu jenen exotischen Zeiten arbeiten müssen, wo üblicherweise
die Kinderkrippen und Kindergärten geschlossen haben?
Ein 2. weibliches Problem: Karenz als Karrierehemmer?
Mütter und Väter,
die unselbstständig erwerbstätig sind, haben Anspruch auf Karenz
(= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts)
bis zum 2. Geburtstag des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen
Haushalt leben. Die Mindestdauer der Karenz beträgt drei Monate.
Die gesetzlichen Regelungen über die Karenz bzw. Elternkarenz finden
sich für unselbstständig erwerbstätige Mütter
im Mutterschutzgesetz, in dem auch umfassende Schutzbestimmungen
für schwangere und stillende Frauen enthalten sind. Die Bestimmungen
über die Karenz für unselbstständig erwerbstätige
Väter sind im Väter-Karenzgesetz geregelt.
Bei durchschnittlichen Arbeitsplätzen in Mittel- oder Großbetrieben
bereitet die verwaltungstechnische Abwicklung einer Karenz den Personalchefs
in der Regel keine großen Probleme. Anders sieht es allerdings bei
Spitzenpositionen aus. Wenn jemand in einer Schlüsselposition für
die Dauer der Karenz ersetzt werden soll, dann stellt sich die oft schwierige
Frage nach einem entsprechenden Ersatz. Dazu kommt dann das Problem, dass
nach der Rückkehr aus der Karenz die sich vielleicht inzwischen bestens
bewährte Karenzvertretung wiederum „in die Wüste“
geschickt werden muss.
Es ist kein Geheimnis, dass die Möglichkeit einer Karenz überwiegend
von Frauen ergriffen wird. Und dies mag auch einer der Gründe dafür
sein, warum es Frauen oft schwerer haben, in Spitzenpositionen aufzusteigen,
solange die Personalchefs meinen, dass diese ihre „Familienplanung“
noch nicht abgeschlossen haben.
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Die
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