Gerald Schöpfer
Ein weibliches Problem?

 

Kinderkrippen sind übervoll

Wenn sich junge Leute an den Ratschlag von Ministerin Gehrer halten und nicht von Disco zu Disco tingeln und die so gewonnene Zeit nutzen, um sich ernsthaft zu vermehren, dann bekommen sie nicht nur ein Kind, sondern auch das folgende Problem: Wohin mit einem Kleinkind, wenn die Eltern berufstätig sind und die Mutter bereits nach einer kurzen Karenz wieder an ihren Arbeitsplatz zurückkehren will?
Derzeit lief bereits die Anmeldephase für die Plätze in den Kinderkrippen für den heurigen Herbst. Die Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass beispielsweise in Graz sämtliche Plätze heillos überbucht sind. Nur ein Bruchteil der Eltern, die sich bei einer Krippe vormerken haben lassen, haben tatsächlich einen Platz ergattert.
Wer nicht das Glück hat, in der Familie – etwa in Form einer sich aufopfernden Großmutter – Unterstützung zu finden, hat es schwer. Was macht beispielsweise eine allein erziehende Mutter, die wieder ins Berufsleben will, aber dieses Problem nicht lösen kann?
Im weiblichen Berufsalltag gibt es auch noch viele weitere Probleme, die durch eine verbesserte Infrastruktur mit vermehrten Kinderkrippen und Kindergärten lösbar wären: Wie sieht es mit den Kinder­betreuungsmöglichkeiten für jene Mütter aus, die Teilzeitarbeitsplätze haben und zu jenen exotischen Zeiten arbeiten müssen, wo üblicherweise die Kinderkrippen und Kindergärten geschlossen haben?

Ein 2. weibliches Problem: Karenz als Karrierehemmer?

Mütter und Väter, die unselbstständig erwerbstätig sind, haben Anspruch auf Karenz (= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts) bis zum 2. Geburtstag des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Die Mindestdauer der Karenz beträgt drei Monate. Die gesetzlichen Regelungen über die Karenz bzw. Elternkarenz finden sich für unselbstständig ­erwerbstätige Mütter im Mutterschutz­gesetz, in dem auch umfassende Schutzbestimmungen für schwangere und stillende Frauen enthalten sind. Die Bestimmungen über die Karenz für unselbstständig erwerbstätige Väter sind im Väter-Karenzgesetz geregelt.
Bei durchschnittlichen Arbeitsplätzen in Mittel- oder Großbetrieben bereitet die verwaltungstechnische Abwicklung einer Karenz den Personalchefs in der Regel keine großen Probleme. Anders sieht es allerdings bei Spitzenpositionen aus. Wenn jemand in einer Schlüsselposition für die Dauer der Karenz ersetzt werden soll, dann stellt sich die oft schwierige Frage nach einem entsprechenden Ersatz. Dazu kommt dann das Problem, dass nach der Rückkehr aus der Karenz die sich vielleicht inzwischen bestens bewährte Karenzvertretung wiederum „in die Wüste“ geschickt werden muss.
Es ist kein Geheimnis, dass die Möglichkeit einer Karenz überwiegend von Frauen ergriffen wird. Und dies mag auch einer der Gründe dafür sein, warum es Frauen oft schwerer haben, in Spitzenpositionen aufzusteigen, solange die Personalchefs meinen, dass diese ihre „Familienplanung
“ noch nicht abgeschlossen haben.

 

 
Die vollständige Fassung dieses Artikels finden Sie in dieser Ausgabe der "steirischen berichte". (Bestellhinweise)