Attraktive Kinderbetreuung
Landesrätin Vollath schafft in Österreich einzigartige Form der Kinderbetreuung für die Steiermark!

Seit 1. September 2007 können Kinder durch Tagesmütter bzw. Tagesväter in Räumlichkeiten von Betrie-
ben professionell betreut werden. Mit dieser Maßnahme konnte Familienlandesrätin Bettina Vollath einen weiteren Schritt setzen, um die viel diskutierte Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu verbessern. Gefördert werden vonseiten des Landes sowohl Dienstgeber, welche betriebliche Kinderbetreuungsmöglichkeiten einrichten, als auch Eltern, die ihre Kinder von einer Betriebstagesmutter oder einem Betriebstagesvater betreuen lassen.
Einen besonderen Anreiz gibt es für die ersten 30 Betriebe, welche schriftlich ansuchen: Sie erhalten eine einmalige Förderung von bis zu 5000 Euro.
Durch die Erweiterung der betrieblichen Kinderbetreuung in der Steiermark können nun insbesondere Klein- und Mittelbetriebe Rahmenbedingungen schaffen, welche Kindern, Eltern und auch den ArbeitgeberInnen selbst entgegenkommen. Zeitgemäß geführte Betriebe sehen die Bindung von MitarbeiterInnen als Kernaufgabe, da Kosten für Schulungen bzw. Neueinstellungen den Betrieb letztlich belasten. Gleichzeitig erhöht eine gute betriebliche Kinderbetreuung die MitarbeiterInnenzufriedenheit, erleichtert den Wiedereinstieg und stellt einen Anreiz für MitarbeiterInnen dar, nach der Karenzzeit im Betrieb zu verbleiben.
„Als Familien- und Frauenlandesrätin sehe ich in dieser vom Land Steiermark geförderten Kinderbetreuungsform eine Maßnahme, welche für Mütter und Väter gleichsam attraktiv ist. Es ist mir ein Anliegen, auf folgenden Aspekt besonders hinzuweisen: Auch Väter haben Kinder! Vereinbarkeitsmaßnahmen müssen letztlich beiden Elternteilen zugutekommen und auch von Männern genützt werden. Daher ist es zielführend, wenn zukünftig auch Betriebe, in welchen der Männeranteil unter den Beschäftigten überwiegt, diese Form der Kinderbetreuung anbieten“, so Familienlandesrätin Bettina Vollath.

 

Die vollständige Fassung dieses Artikels finden Sie in dieser Ausgabe der "steirischen berichte". (Bestellhinweise)