„Ökologisierung der Bedarfszuweisungen: Förderzuschlag für erneuerbare Energien und Wärmedämmung“

Mit den ab 1. Februar 2009 geltenden neuen Richtlinien für die Gewährung von Bedarfszuweisungen an die steirischen Gemeinden sollen bewusst Ökologisierungsmaßnahmen besonders gefördert werden. Zunächst sind Gemeindeprojekte, die nach diesen Richtlinien gefördert werden, ressourcen- und CO2-sparend umzusetzen. Projekte, die Anlagen beinhalten, die der Erzeugung von Energie (z. B. Wärme wie Biomasse, Stromerzeugung wie Photovoltaik-Anlagen etc.) dienen und mit erneuerbaren Energieformen betrieben werden, kann ein Förderzuschlag zur Regelförderung für die Kosten der betreffenden Anlage von bis zu 10% gewährt werden. Das heißt zum Beispiel bei Schulbauten, dass ein Wechsel der Heizungsanlage von Öl auf Biomasse mit 60% der anfallenden Kosten gefördert werden kann. Dieser Förderzuschlag von 10% gilt weiters für Maßnahmen zur nachträglichen Wärmedämmung von Gemeindehochbauten, wenn ein Nachweis zur Effizienz der Maßnahmen beigebracht wird.

 


 

„LEADER-CALL 2009: Innovationen im Energiebereich“

Im Zeitraum 1. Juli 2009 bis 30. September 2009 wurde über die Abteilung 16, Landes- und Gemeindeentwicklung, im Bereich von LEADER ein Aufruf zur Einreichung von LEADER-Projektanträgen durch steirische LAGs bzw. deren Projektträger für den Schwerpunkt „Innovationen im Energiebereich 2007–2013“ gestartet.

In folgenden drei Kategorien konnten Anträge eingereicht werden:

KAT 1:
Innovative Umsetzungskonzepte sowie modellhafte integrative Prozessbegleitung für verpflichtend darauf aufbauende und ausgewiesene Folgeinvestitionen bzw. Modellumsetzungen.

KAT 2:
Innovation bzw. F & E im Bereichtechnologischer Entwicklung inkl. Modellanwendung im Energiebereich.

KAT 3:
Modellhafte Pilotinvestitionen (soferne KAT 1 und/oder KAT 2 bereits vorhanden) mit besonderem Innovationsaspekt und/oder integrativem Ansatz und/oder sektorübergreifender regionaler bzw. überregionaler Kompetenzentwicklung.

Als Budget stehen insgesamt 1 Mio. Euro an Fördermitteln für die prämierten Projekte zur Verfügung (KAT 1: 300.000,-, KAT 2: 300.000,-, KAT 3: 400.000,-). Die Förderquote beträgt in jeder Kategorie max. 50%, wobei in der Kategorie 1 eine Obergrenze von EUR 100.000,- für die eingereichten Gesamtkosten des Projektes festgesetzt wurde. Die Zahl der geförderten Projekte pro Kategorie ist variabel und hängt von der Anzahl und Fördersumme der eingereichten Projekte ab. Eine Experten-Jury wird Anfang November 2009 die Auswahl der zu fördernden Projekte und die Förderhöhe nach den Kriterien Innovationsgrad, Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit, sektorübergreifender Integration sowie gesicherte Finanzierung beurteilen.

Die vollständige Fassung dieses Artikels finden Sie in dieser Ausgabe der "steirischen berichte". (Bestellung)