Eier-Paragrafen

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Viele Gesetze und Verordnungen gewährleisten, dass unser Frühstücksei immer frisch und gesund im Eierbecher sitzt.

HR Dr. Peter Wagner
Foto: Land Steiermark

 

„Die Tierschutz-Kontrollverordnung garantiert, dass jährlich zwei Prozent der landwirtschaftlichen tierhaltenden Betriebe von den Amtstierärzten und Amtstierärztinnen kontrolliert werden“, berichtet der steirische Landesveterinär Peter Wagner. Er ist der oberste Gesundheitshüter der steirischen Nutztiere und somit auch für die Hühner zuständig. Im Zuge dieser Kontrollen wird die maßgebliche Einhaltung der Bestimmungen des Futtermittel-, Arzneimittel-, und Lebensmittelrechtes geachtet. Daneben regelt die Geflügelhygieneverordnung genau die Hygieneanforderungen eines Legehennenbetriebes. „Jede Hühner-Herde wird darüber hinaus alle 15 Wochen auf Salmonellen hin beprobt“, so Wagner.
Jedes Ei kann vom Küchentisch aus bis zum Hühnerstall rückverfolgt werden. Dafür verantwortlich ist der dem Ei aufgedruckte Erzeuger-Code. Dieser informiert über die Art der Hühnerhaltung. Dem Handel kommt ebenso eine verantwortungsvolle Aufgabe zu, muss er doch Aufzeichnungen über den Einkauf und Verkauf der Eier führen und detaillierte Fristen für Sortierung, Verpackung und Kennzeichnung beachten. „Das österreichische Frischei ist eines der bestdokumentierten und kontrollierten Lebensmittel am Markt, dessen hohe Qualität wir Tierärzte überwachen“, ist Hofrat Wagner zu Recht stolz auf seinen Berufsstand. Für die verantwortungsvolle Abkehr von der Käfighaltung wurde steirischen Hühnerbauern 1,3 Mio Euro an kofinanzierten Zuschüssen ausbezahlt; 320.000 Euro kamen zusätzlich vom Lebensressort.

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